Die Hausarztverbände Niedersachsen und Braunschweig haben gemeinschaftlich mit der KV Niedersachsen HZV-Add-On Verträge mit den folgenden Krankenkassen abgeschlossen:
Ärzte werden für den wiederkehrenden ärztlichen Betreuungsaufwand mit einer festen Vergütung pro Quartal kompensiert. Der wiederkehrende Betreuungsaufwand wird nach Anzahl der dauerhaften Erkrankungen in unterschiedliche Kategorien eingeteilt:
Mit Arzt Dashboard behalten Sie den Überblick, welche Dauerdiagnosen gegebenenfalls noch nicht bei der Krankenkasse eingereicht wurden, um Ihren Betreuungsaufwand korrekt vergütet zu bekommen.
In einer zusammenfassenden Übersicht sehen Sie für jede Krankenkasse, wie viele Patienten Teil der HZV sind, und welcher Betreuungsaufwand pro Krankenkasse noch nicht vergütet wird (Nachtrag).
Für die AOK Niedersachen sind hier beispielsweise 935 von insgesamt 1732 Patienten in der HZV eingeschrieben.
Von diesen 935 Patienten wurden
Im grünen Nachtragfeld wird der Quartalsaufwand dargestellt, der von der Krankenkasse bisher noch nicht vergütet wird.
Anschließend folgen 3 tabellarische Darstellungen der nachpflegbaren Patienten.
Jede Tabellendarstellung folgt dem gleichen Schema. Oben wird kurz dargestellt, welcher Aufwand bisher von der Krankenkasse vergütet wird (linke Zahl) und welcher Aufwand von der Krankenkasse laut Vertrag vergütet werden sollte (rechte Zahl).
In diesem Beispiel gibt es einen Patienten der bisher ohne Betreuungsaufwand behandelt wurde, allerdings einen multimorbiden Betreuungsaufwand bedeutet (über 3 Dauerdiagnosen). Hier gibt es 5 nachpflegbare Dauerdiagnosen. Der zu vergütende Aufwand für diesen Patienten liegt bei 16,50 € statt 0 € pro Quartal.
Für die chronischen Patienten existiert hier ein zu vergütender Aufwand von 49,50 € statt 16,50 €.
Die Vergütung für multimorbide Patienten ändert sich nicht, allerdings gibt es weitere Dauerdiagnosen, die bei der Krankenkasse abgerechnet werden sollten.
Auch wenn es hier keine Vergütungsunterschiede existieren, ist es aus Gründen der langfristigen Versorgung der Patienten trotzdem empfehlenswert das Nachtragen unbedingt zu tun.