Die neue Vorhaltepauschale für Hausärzte: Ab 2026 gelten klare Regeln

Ab dem 1. Januar 2026 startet die neu geregelte Vorhaltepauschale für Hausärzte. Ziel ist es, die hausärztliche Versorgung planbarer und fairer zu machen. Neben der Entbudgetierung sorgt diese Pauschale dafür, dass Praxen für ihre Strukturen und den Einsatz im Alltag zusätzlich honoriert werden.

Im Folgenden findest du die wichtigsten Punkte klar und kompakt erklärt.

1. Die Basispauschale: GOP 03040

  • Automatische Auszahlung je Behandlungsfall, zusätzlich zur Versichertenpauschale.
  • Bewertung: 128 Punkte (statt bisher 138).
  • Finanzierung: extrabudgetär, also vollständig vergütet.
  • Bedingung: gilt nur, wenn im Quartal keine fachärztlichen Leistungen (z. B. Psychotherapie) für denselben Patienten abgerechnet werden.

2. Die Zuschläge: GOP 03041 und 03042

Hausarztpraxen können sich einen Zuschlag zur Vorhaltepauschale sichern – abhängig davon, wie viele Kriterien erfüllt sind.

  • GOP     03041 (+10 Punkte): bei Erfüllung von 2–7 Kriterien
  • GOP     03042 (+30 Punkte): bei Erfüllung von mindestens 8 Kriterien

Damit lohnt es sich für Praxen, bestimmte Versorgungsleistungen regelmäßig anzubieten.

3. Die 10 Kriterien im Überblick

Damit die Zuschläge greifen, müssen Quoten bei den eigenen Behandlungsfällen erfüllt sein.

  1. Haus- und Pflegeheimbesuche → mind. 5 %
  2. Geriatrische/palliativmedizinische Versorgung → mind. 12 %
  3. Kooperation mit Pflegeheim → mind. 1 %
  4. Schutzimpfungen  → mind. 7 % (Q1–Q3) / 25 % (Q4)
  5. Kleinchirurgie, Wundversorgung, postop. Behandlung → mind. 3 %
  6. Ultraschall Abdomen oder Schilddrüse → mind. 2 %
  7. Hausärztliche Basisdiagnostik (z. B. Langzeit-EKG, Belastungs-EKG, Spirographie) → mind.     3 %
  8. Videosprechstunden → mind. 1 %
  9. Kooperation & Zusammenarbeit (z. B. Berufsausübungsgemeinschaft, Qualitätszirkel)
  10. Erweiterte Sprechzeiten (abends nach 19 Uhr / freitags nach 15 Uhr / werktags vor 8 Uhr, mind. 14-tägig)

4. Praxisgrößen-Modifikator

Die Punktzahl von 03040 wird je nach Praxisgröße angepasst:

  • >     1.200 Fälle/Quartal pro Arzt → +9 Punkte
  • <     400 Fälle/Quartal pro Arzt → –13 Punkte

5. Impf-Mindestmenge

  • Weniger     als 10 Schutzimpfungen pro Quartal → 40 % Kürzung der Vorhaltepauschale.
  • Ausnahme:     diabetologische Schwerpunkt-, HIV-Schwerpunkt- und Substitutionspraxen.

6. Rechenbeispiele (für den Überblick)

Bei einer Praxis mit 1.000 Fällen pro Quartal bedeutet das:

  • Besuche (5 %) → mind. 50 Besuche im Quartal.
  • Basisdiagnostik (3 %) → mind. 30 Untersuchungen im Quartal.
  • Q4-Impfkriterium (25 %) → mind. 250 Impfungen im Quartal.

Jede einzelne Leistung zählt – Mehrfachleistungen bei einem Patienten ebenso.

7. Besondere Regelungen

  • Schwerpunktpraxen (Diabetologie, HIV, Substitution) erhalten den 10-Punkte-Zuschlag automatisch, unabhängig von den Kriterien.
  • Für den 30-Punkte-Zuschlag (8 Kriterien erfüllt) gelten auch dort die gleichen Bedingungen.

 

Fazit: Ein wichtiger Schritt für Hausärzte

Mit der neuen Vorhaltepauschale wird die Arbeit von Hausärzten stärker anerkannt. Neben der Entbudgetierung bietet sie:

  • Planungssicherheit durch eine feste, extrabudgetäre Pauschale.
  • Honorierung  von Strukturen, die bislang kaum berücksichtigt wurden.
  • Anreize, die Qualität und Breite der Versorgung auszubauen.

👉 Praxen sollten sich jetzt mit den Kriterien auseinandersetzen und prüfen, welche Leistungen bereits erfüllt sind – und wo noch Potenzial besteht, um von den Zuschlägen zu profitieren.

Arzt Dashboard: Alles im Blick – auch die Vorhaltepauschale

Mit Arzt Dashboard behalten Sie nicht nur Ihre Praxiszahlen, sondern künftig auch die neue Vorhaltepauschale im Überblick. Wir werten für Sie automatisch aus, welche Kriterien erfüllt sind und wie sich Zuschläge auf Ihr Honorar auswirken. So sehen Sie auf einen Blick, wo Sie stehen – und wo sich Optimierungen lohnen.

September 11, 2025