Früherkennung spielt eine entscheidende Rolle!
Mit der Schaffung einer einheitlichen Früherkennungsstrategie für Frauen und Männer ab dem 1. April 2025 folgt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Empfehlungen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): „Hinsichtlich der Untersuchungsabstände und -methoden hat sich gezeigt, dass es keine nach dem Geschlecht oder Alter differenzierte Empfehlungen für die Darmkrebs-Früherkennung gibt.“
Lesen Sie mehr zur konkreten Ausgestaltung der neuen Früherkennungsstrategie.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Änderungen in den organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen beschlossen, die ab dem 1.April 2025 in Kraft treten werden. Diese Anpassungen betreffen insbesondere die Früherkennung von Darmkrebs und sollen die bisherigen geschlechterdifferenzierten Regelungen vereinheitlichen und zugänglicher gestalten.
Bisherige Richtlinien:
Neue Regelungen frühestens ab 1. April 2025:
Diese Änderungen wurden aufgrund der Einschätzung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vorgenommen, das die bisherige Geschlechterdifferenzierung als unbegründet ansah.
Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung, bestätigte zudem, dass über eine weitere Altersabsenkung auf 45 Jahre sowie eine Änderung der Untersuchungsfrequenz (aktuell Koloskopie alle zehn Jahre) beraten wird.
Diese neuen Regelungen sollen die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen erhöhen und somit die frühzeitige Erkennung und erfolgreiche Behandlung von Darmkrebs verbessern.