Neue Vorhaltepauschale ab 2026: Was sich ändert

Ab dem 1. Januar 2026 tritt die neu geregelte Vorhaltepauschale für Hausärztinnen und Hausärzte in Kraft. Neben der GOP 03040 kommen zwei neue Zuschlagspositionen hinzu:

  • GOP 03041: Zuschlag bei Erfüllung von mindestens 2 von 10 Kriterien
  • GOP 03042: Zuschlag bei Erfüllung von mindestens 8 von 10 Kriterien

Diese Kriterien umfassen unter anderem Haus- und Pflegeheimbesuche, Schutzimpfungen, Ultraschallleistungen, definierte Sprechstundenzeiten, Langzeit- oder Belastungs-EKG sowie Videosprechstunden.

Kriterium Anforderung

Haus- und Pflegeheimbesuche

(GOP 01410, 01411, 01412, 01413, 01415, 01721, 03062, 03063, 38100 und / oder 38105)

mind. 5 Prozent

Geriatrische / palliativmedizinische Versorgung

(GOP 03360, 03362, 03370, 03371, 03372, 03373, 37300, 37302, 37305, 37306, 37314, 37317, 37318, 37320, 30980 und / oder 30984)

mind. 12 Prozent

Kooperation Pflegeheim

(GOP 37100, 37102, 37105, 37113 und / oder 37120)

mind. 1 Prozent

Schutzimpfungen

gemäß Anlage 1 der Schutzimpfungsrichtlinie des G-BA

  • mind. 7 Prozent (Q1, Q2, Q3)
  • mind. 25 Prozent (Q4)

Kleinchirurgie / Wundversorgung / postoperative Behandlung

(GOP 02300, 02301, 02302, 02310, 02311, 02312, 02313 und / oder 31600)

mind. 3 Prozent

Ultraschalldiagnostik Abdomen und / oder Schilddrüse

(GOP 33012 und / oder 33042)

mind. 2 Prozent

hausärztliche Basisdiagnostik

(GOP 03241, 03321, 03322, 03324 und / oder 03330)

mind. 3 Prozent

Videosprechstunde

(GOP 01450)

mind. 1 Prozent

Zusammenarbeit

Das Kriterium gilt als erfüllt bei einer fachgleichen Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) von Hausärzten oder der Teilnahme an Qualitätszirkeln

Sprechstunden / Praxisöffnungszeiten

Angebot von mindestens 14-täglich stattfindenden Sprechstunden am

  • Mittwoch nach 15 Uhr und / oder
  • Freitag nach 15 Uhr und / oder
  • an mindestens einem Werktag
    • nach 19 Uhr und / oder
    • vor 8 Uhr

Quelle: https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/08-19-extra/vorhaltepauschale-fuer-hausaerzte-neu-geregelt-kbv-und-gkv-spitzenverband-beschliessen-die-details

Der Anspruch auf die Zuschläge muss quartalsgenau erfüllt werden. Jede einzelne Leistung zählt. Schon ein fehlender Nachweis oder eine nicht erbrachte Pflichtleistung – etwa weniger als zehn Schutzimpfungen im Quartal – kann direkte Kürzungen oder den kompletten Zuschlagsverlust auslösen. Für viele Praxen bedeutet das ein potenzielles Minus von mehreren tausend Euro pro Quartal.

Mehr Bürokratie statt Entlastung

Die Regelung sollte ursprünglich entlasten, führt aber zu mehr Prüfaufwand. Die Kriterien müssen exakt erfüllt, dokumentiert und laufend kontrolliert werden. Ohne strukturiertes Monitoring steigt das Risiko von Honorarverlusten deutlich.

Unsere Lösung: Die Arzt-Dashboard-Übersichtsseite

Um diesen Aufwand zu reduzieren, haben wir eine eigene Übersichtseite für alle Kriterien und GOP-Voraussetzungen entwickelt.
Sie zeigt:

  • welche der zehn Kriterien aktuell erfüllt sind
  • ob Sie Richtung GOP 03041 oder GOP 03042 liegen
  • welche Leistungen im laufenden Quartal noch fehlen
  • wo finanzielle Risiken entstehen könnten

Damit entfällt das manuelle Nachrechnen. Kein Stress, kein Rätselraten. Praxen sehen jederzeit, ob die Anforderungen erfüllt sind und wie sie Zuschläge sicher erreichen.

November 10, 2025